Fledermaus gefunden
Rechtliches
In Deutschland stehen alle Fledermausarten unter besonderem und strengem Schutz!
Nach Europäischem Recht (EU-Artenschutzverordnung) und hier vor allem durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, sind alle Fledermausarten unmittelbar geschützt. Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist das Fangen, Verletzen, Töten und Stören von Fledermäusen verboten und kann sogar mit einer Geldstrafe belegt werden. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) präzisiert, dass es erlaubt ist, ein krankes, verletztes oder geschwächtes Tier kurzzeitig aufzunehmen.
Die Pflege, medizinische Versorgung und langfristige Betreuung darf nur von Fachpersonen mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten übernommen werden. Ist das Tier nach der Erstversorgung bei Kräften und kann in der Natur selbstständig überleben, ist es umgehend freizulassen. Geschieht dies nicht, wird gegen das Besitzverbot verstoßen.
Fledermäuse stehen in Deutschland unter einem strengen Schutz. Dies muss allen, die Umgang mit Fledermäusen haben, bewusst sein, denn nur wenige Säugetierarten haben diesen Status.
Schutzmaßnahmen
Nicht beißen lassen! Die Tiere haben Angst und wehren sich natürlicherweise.
Nicht mit bloßen Händen anfassen! Bei kleineren Arten ist für das Aufnehmen ein Handtuch möglich, damit das Tier nicht verletzt wird. Große Arten mit dickeren Materialien (Frotteehandtuch, Pullover, wenn vorhanden dicke Handschuhe wie
Lederhandschuhe) sehr vorsichtig aufheben. Das ist auch für die Fledermäuse wichtig, da so eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Fledermaus verhindert wird.
Nur so viel Umgang mit der Fledermaus wie notwendig! Stress für das Tier und auch das Risiko für die Pflegenden sollte so weit es geht reduziert werden.
Reinigen der Hände und der Materialien. Materialien wie Handschuhe oder Textilien, mit denen die Fledermaus angefasst wurde, reinigen (z. B. Waschen bei 90 Grad, bei Lederhandschuhen mit Desinfektionsmittel reinigen) oder entsorgen. Hände gründlich waschen.
Tollwut: Personen, die Fledermäuse pflegen, müssen gegen Tollwut geimpft sein!
Finder*innen ohne Tollwutschutz sollten bei einem Biss die Stelle mit Desinfektionsmittel reinigen und sich zur Sicherheit unverzüglich in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus vorstellen. Fledermäuse können auch nur Träger der Viren sein,
was typische Symptome auslösen kann aber nicht zwangsläufig muss. Beachten Sie, dass Tollwut sehr selten ist und nur durch einen Biss übertragbar! In den letzten 40 Jahren haben sich in Gesamteuropa nur sechs Leute mit Fledermaustollwut angesteckt, davon gab es keinen Fall in Deutschland.
Viren und Parasiten: Die meisten Parasiten, die Fledermäuse haben können, sind wirtsspezifisch, das heißt sie sind an Fledermäuse gebunden und gehen nicht auf Menschen über. Auch die Übertragung von Viren von Fledermäusen auf Menschen ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch sind Fledermäuse noch nicht vollends erforscht. Der beste Schutz besteht darin, sich nicht beißen zu lassen.
Infektionen: Wie bei anderen Tieren und selbst beim Menschen befinden sich auch bei Fledermäusen auf den Zähnen und im Mundraum Keime, die bei einem Biss zu lokalen Infektionen führen können. Daher vor dem Kontakt Schutzmaßnahmen treffen (z. B. Handtuch, Handschuhe) und nach Kontakt Hände waschen und desinfizieren.